Gemeinde Kosel

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"Der Baum ist absolut Ortsbildprägend und darf nicht gefällt werden", sagt Henning Willers vom "Bund"-Landesverband in Kiel.

Bürger aus Kosel hatten den Leiter des Baumschutzprojektes des "Bund" um Hilfe gebeten. Im Mittelpunkt steht eine rund 100 Jahre alte Linde, die in der Alten Landstraße direkt an der Straße auf Privatgrund steht. Man habe Zweifel an den Gründen, die zu einer Fällgenehmigung des Baumes geführt hätten, sagt Herbert Hahne aus Weseby. Dr. Reinhard Jentzsch aus Kosel pflichtet ihm bei, und betont, dass er, wie auch viele weitere Bürger, die Fällung eines so schönen und gesund ausschauenden Baumes nicht verstehen könnten. Ihrer Ansicht nach würden die Wurzeln des Baumes weder die Straßendecke noch das Fundament des Gebäudes gefährden.

Dem Eigentümer des Baumes hatte die Untere Naturschutzbehörde des Kreises eine Fällgenehmigung ab dem 1. Oktober erteilt, wie Martin Schmedtje, Pressesprecher des Kreises, auf Nachfrage der EZ mitteilte. Der Antrag sei vom Eigentümer gestellt worden, da er Schäden am Gebäude durch den Baum befürchtete und Anhaltspunkte für Schäden sah, wie Birgit Kulgemeyer, Leiterin des Fachbereichs Bauen, Planen Umwelt in der Kreisverwaltung auf Nachfrage der EZ mitteilte. Bei Schäden durch Bäume an Gebäuden kann das Bundesnaturschutzgesetz eine Sondergenehmigung zur Fällung erteilen, so Kulgemeyer weiter.

Nach Anfragen von Bürgern und dem "Bund" nimmt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises nun eine fachliche ßberprüfung des Falles vor, so die Fachbereichsleiterin. Eine Mitarbeiterin war dazu bereits Mittwoch vor Ort. In Kürze soll ein Gutachten erstellt werden, um die erteilte Fällerlaubnis zu überprüfen. Mit dem Eigentümer sei vereinbart worden, keine Fakten zu schaffen. "Es handelt sich jetzt um ein schwebendes Verfahren", sagt Kulgemeyer.

"Wir müssen um den Baum kämpfen", betont Willers, der froh ist, dass sich die Bürger beim "Bund" meldeten, bevor die Säge zum Einsatz kam. Das komme leider viel zu selten vor, und dann seien die Bäume gefällt. Er sehe keine Argumente, den Baum zu fällen, so Willers. Die erneute ßberprüfung des Falles durch die Verwaltung wertet er als Schritt in die richtige Richtung.

Aus Sicht von Herbert Hahne sei die Reaktion des Kreises nicht konsequent, wie er der EZ gegenüber feststellt. Die Fällgenehmigung hätte sofort zurückgenommen werden müssen, eben weil noch Prüfungsbedarf bestehe. Man werde das weitere Vorgehen beobachten und behalte sich die Möglichkeit des Rechtsweges offen. Damit der Baum nicht fällt, werde daran gedacht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, erklärt Jentzsch. Er werde sich darüber hinaus für ein Baumkataster und eine Baumschutzsatzung im Ort einsetzen.

Der Grundeigentümer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Er sei bis Mitte Oktober vereist, teilte Schmedtje mit. Darüber hinaus sei keine Gefahr im Verzug, da der Baum in der Regel nicht vor November gefällt werden würde, wie Recherchen der Verwaltung ergaben, berichtete Schmedtje.

Aus Sicht der Gemeinde entsprächen die Begründungen für die Fällerlaubnis den Tatsachen, sagte Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock auf Nachfrage der EZ. Er habe sich das vor Ort angeschaut und gesehen, wie die Straße immer mehr durch die Wurzeln angehoben werde. Die Entscheidung über die Fällung liege aber beim Kreis, so der Bürgermeister.

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 01.10.2010

Quellenangabe und Copyright:
01.10.2010 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de