Gemeinde Kosel

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Ein kurzer Überblick über die geschichtliche Einordnung der Schlacht bei Missunde am 2. Februar 1864.

Die Schlacht in Missunde am schmalsten Übergang über die Schlei stand am Anfang des zweiten Krieges zwischen Dänemark und Preußen um die Loslösung der Herzogtümer Schleswig und Holstein von Dänemark. Bereits im ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg (1848–1851) hatten sich die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg um Unabhängigkeit vom Dänischen Gesamtstaat bemüht. Dänemark gewann den Krieg, wobei die dänische Krone zwar die Hoheit über die Herzogtümer Schleswig (als dänisches Lehen) sowie Holstein und Lauenburg (als Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes) behielt, aber sich verpflichtete, die drei Herzogtümer weiterhin als selbständige Einheiten innerhalb des Gesamtstaates zu behandeln. Zudem sollte nach dem Londoner Protokoll von 1852 Schleswig selbstständig bleiben und es sollte nicht enger an Dänemark gebunden werden als Holstein und Lauenburg, die staatsrechtlich zu Deutschland gehörten. Die Abspaltungsbestrebungen Schleswigs und Holsteins wurden durch deutschnational gesinnte Kreise ab 1859 immer offener, so dass sich Dänemark gezwungen fühlte 1863 eine so genannte Novemberverfassung zu erlassen, in der Schleswig als integraler Bestandteil des dänischen Kernstaat betrachte wurde. Dies widersprach dem Londoner Protokoll. Nach dem Tot des im Volk sehr beliebten Königs Frederik VII. (König von 1848 bis 15.11.1863) lag es an seinem Nachfolger, dem Glücksburger Prinzen, der als Christian IX. regierte, die neue Verfassung am 18. November 1863 zu unterzeichnen. Daraufhin wurde vom Deutschen Bund am 1. Oktober 1863 die Bundesexekution gegen Holstein auf Grund der Einbeziehung Schleswigs in die dänische Verfassung beschlossen. Auf preußischer Seite gelang es dem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck beim beschlussfassenden Bundestag auch Österreich in die Bundesexekution einzubinden. Am 23. Dezember 1863 wurden die bundesangehörigen Staaten Lauenburg und Holstein von Bundestruppen aus Österreich, Preußen, Sachsen und Hannover gemeinsam besetzt. Schleswig wurde nicht besetzt, womit das Londoner Protokoll eingehalten wurde. Am 16. Januar 1864 stellten Österreich und Preußen Dänemark ein 48-Stunden-Ultimatum zur Aufhebung der Novemberverfassung und der militärischen Räumung Schleswigs. Dänemark reagiert nicht. Am 1. Februar fielen die ersten Schüsse nahe der Bundesfestung in Rendsburg. Dänemark war zuversichtlich und vertraute auf seine 14 Kilometer lange Festungsanlage, das Danewerk zwischen Schleswig und Hollingstedt im Westen. Die Befestigung hatte allerdings einen großen Nachteil. Im Winter, wenn Schlei, Eider und Treeneniederung zufrieren, konnte ein Angreifer die Befestigung umgehen. Der Winter 1963/64 war extrem kalt, so dass die Gefahr einer Einkesselung der dänischen Truppen zu befürchten war. Der dänische Oberbefehlshaber General de Meza erkannte dies und ordnete am 5. Februar den geordneten Rückzug an. Am 18. April kam es zur Entscheidungsschlacht bei Düppel westlich von Sonderburg. Am 30. Oktober 1864 wurde in Wien ein Friedensvertrag geschlossen, in dem Dänemark das Herzogtum Schleswig sowie Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten musste.
Güde Horn
Letzte Aktualisierung: 28.01.2014

Quellenangabe und Copyright:
28.01.2014 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de