Gemeinde Kosel

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Übergangsfrist zur Nachrüstung einer Regenwasserversickerung der Gallbergringanlieger / Lärmaktionsplan empfohlen

Seit dem 22. Juli wühlen sich die Bagger durch den Gallbergring in Kosel. Die Abwasserleitung wird erneuert. Nicht mehr verwendet werden soll die bisherige alte Regenentwässerung der Anlieger. Grundeigentümer müssen das auf ihrem Grundstück anfallende Regenwasser künftig auf ihrem Grundstück versickern lassen. Die Grundstücke im inneren Ring der Straße wurden bislang über eine Leitung entwässert, die an den hinteren Grundstücksgrenzen liegt. Nach Aussage des Amtes Schlei-Ostsee ist davon auszugehen, dass die vorhandene Leitung in desolatem Zustand ist. In vielen Fällen wurden nicht einmal mehr Schächte gefunden, und es sei auch nicht klar, wer alles angeschlossen sei, berichtete Norbert Jordan, Leiter der Bauabteilung des Amtes im Rahmen der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses unter Leitung von Winfried Vogt (FWK). Die Leitung ist als öffentliche Einrichtung anzusehen, soll aber nicht mehr saniert werden, da eine Versickerung auf dem Grundstück erfolgen soll. Dann möchte die Gemeinde die Verantwortung für die Leitung abgeben. Auf Wunsch der Anlieger könnten die Leitungen privat weiter betrieben werden, dann sei allerdings nicht nur eine Sanierung absehbar, es würde auch eine vertragliche Auseinandersetzung über die künftige Unterhaltung der Leitung erfolgen.

"Das wollen wir auf keinen Fall", sagte Jochen Blum, einer von rund sechs Anliegern, die zur Sitzung kamen. Man könne nie wissen, wann die Leitung zusammenbreche, dann gäbe es erneut Kosten. Die Verwaltung empfahl die alten Leitungen an den Zuläufen in die alte Kanalisation im Gallberging zu kappen und mit Deckeln zu verschließen. Die Leitungen sollen unverändert in den Privatgrundstücken verbleiben. "Wir wissen, dass mit der Versickerung erneut Kosten für die Anlieger verbunden sind", erklärte Bürgermeister Hartmut Keinberger (CDU). Daher empfahl der Ausschuss einstimmig eine Übergangszeit bis 1. Juli 2014 zur Fertigstellung der Versickerungsanlagen einzuräumen. Bis dahin sei die Gemeinde für die Leitungen zuständig. Hinsichtlich der Anlieger im äußeren Gallbergring, deren Regenwasser bislang in die Straßenkanalisation floss und die stückweise ebenfalls gekappt werden, wiesen Keinberger wie auch Vogt auf die Pflicht hin, dass jeder Grundeigentümer eigenverantwortlich für die Versickerung seines anfallenden Regenwassers auf dem Grundstück verantwortlich sei. Dafür bedürfe es auch keiner gesonderten Aufforderung, dass sehe die Straßensatzung vor.

Alte Laternen werden überprüft

Im Zuge des Ausbaus des Gallbergrings sollen möglicherweise auch die Straßenlaternen erneuert werden. Der Ausschuss empfahl, dass der Bürgermeister mit weiteren Gemeindevertretern zu einem Lampenhersteller fährt. Als Muster würden sie drei Laternen in verschiedene Preisklassen mitgebracht, damit sich die Anlieger entscheiden können. An den Kosten werden Anliegern nach Maßgabe der Straßenausbaubeitragssatzung beteiligt. Alternativ werden auch die Kosten ermittelt, um die alten Laternen zu reparieren und mit energiesparsamen Leuchtmitteln nachzurüsten. Bevor Gemeinden die Planung für Neubaugebiete in Außenlagen beginnen, sieht die Landesplanung vor, dass eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale erfolgt. Diese hat das Büro Springer erarbeitet. Bei der Innenentwicklung wird in drei Kategorien möglicher innerörtlicher Bauflächen zur Verdichtung der Siedlung unterschieden. In der Kategorie A werden Flächen erfasst, für die bereits Baurecht besteht, eine Bebauung, wenn es die Eigentümer wünschen, kurzfristig möglich ist. Insgesamt ermittelte Springer 17 Bereiche mit etwa 24 Grundstücken in den vier Dörfern Kosel (18), Bohnert (2), Missunde (3) und in Weseby (1). Baurecht besteht bei vier weiteren Baugrundstücken, je Ortsteil eines. Bei ihnen bestehen allerdings Realisierungshemmnisse, die in der Vorhabenentwicklung aus dem Weg geräumt werden könnten. Eine hohe Planungserfordernis weisen drei Bereiche mit neun Grundstücken der Kategorie C in Kosel auf. Neben dem fehlen von Baurecht seien dort bereits Realisierungshemmnisse erkennbar. Gemäß der Landesentwicklungsplanung verfügt Kosel über 649 Wohneinheiten, davon sind 222 als Ferienwohnung zu bewerten. Bis zu zehn Prozent der verbleibenden 427 Wohneinheiten steht es Kosel frei, bis 2025 neu zu bauen. Elf Grundstücke sind nach Aussage des Büros im Bereich B-Plan Alte Landstraße schon ausgewiesen, bei weiteren sieben Grundstücken sei im Innenbereich mit einer Bebauung in den kommenden zehn Jahren zu rechnen. Danach könnten bis 2025 25 Wohneinheiten neu entstehen. Zur Annahme empfohlen wurde der Lärmaktionsplan für die Gemeinde für den Bereich B 76. Als eine Lärmreduzierungsmöglichkeit hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in seiner Stellungnahme angekündigt, sollte die Asphaltdecke der B 76 neu aufgebracht werden, würde ein lärmmindernder Belag (−2 dB(A)) zum Einsatz kommen. Das sei zwar erfreulich, führe aber nicht zur erhofften Geschwindigkeitsreduzierung, hieß es.

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 16.08.2013

Quellenangabe und Copyright:
17.08.2013 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de